Ein Tragetuch ist sehr praktisch, vor allem weil man dadurch die Hände frei hat und das Kind sich trotzdem geborgen fühlt.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen warnt jedoch davor, sein Kind im Tragetuch oder einer Rückentrage auf dem Fahrrad mitzunehmen.
Die Säuglinge seien besser in einem fest am Rad montierten Schalensitz oder einem Kinderanhänger aufgehoben, so die Empfehlung des ADFC.
Viele Hersteller schließen in den Gebrauchsanweisungen von Tragetüchern das Radfahren gänzlich aus.
„Eltern, die eine Warnung oder ein ausdrückliches Verbot vom Produzenten nicht beachten, müssen damit rechnen, dass ihnen ein grob fahrlässiges Mitverschulden an den Unfallfolgen zur Last gelegt wird“, erklärt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn.
Das wiederum könnte Schadenersatzansprüche des Kindes beeinträchtigen, sagte er.
Quelle: dpa
Man müsste ja auch mit normalem Menschenverstand wissen, dass es mit so einem Tuch bei einem Unfall für den Säugling zu schweren Verletzungen kommen kann.
Das sollte man eigentlich meinen.
Aber ist schon erschreckend, dass der ADFC darauf extra hinweisen muss!
Oooch, es gibt Leute, die meinen, dass das Kind auf dem Rücken als „Gepäck“, also als „Rucksack“ gewertet wird… Und damit dürfe man ja schließlich fahren. Ohne Worte!!!