Ob unsere Leser sich an die Regeln des Straßenverkehrs halten, wissen wir natürlich nicht. Aber auch bei uns gilt die Unschuldsvermutung und deshalb nehmen wir mal an, dass das so ist. Für alle Fälle haben wir aber hier mal eine Liste zusammengestellt, die euch aufzeigt, wie teuer ggf. euer „individueller“ Fahrstil werden kann.
Wir werden zum Thema in lockerer Folge den einen oder anderen weiteren Artikel veröffentlichen, in dem wir die Rechtssituation beleuchten. Wenn ihr Anregungen habt, nur zu.
Auszug aus dem Katalog
Es gibt für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr einen sogenannten „Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog“ (schrecklicher Begriff). Darin sind zahlreiche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern explizit aufgeführt. Und das sind deutlich mehr, als einem so bewusst ist. Für Ordnungswidrigkeiten, die in diesem Katalog nicht explizit für Radfahrer aufgeführt sind, gilt ggf. der halbe Regelsatz für Autofahrer.
Wir wollen hier keine vollständige Aufzählung anführen, sondern haben uns i.W. auf die Punkte beschränkt, die explizit für Radfahrer gelten. Dazu kommen alle anderen Punkte des Katalogs, die sinngemäß auch auf Radfahrer zutreffen. Den einen oder anderen Tatbestand will ich euch so mal in Erinnerung rufen. Und natürlich ist auch aufgeführt, wie tief ihr bei Verstößen jeweils in die Tasche greifen müsst.
Tatbestand | 1) | 2) | 3) | 4) | 5) |
---|---|---|---|---|---|
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs | 20€ | 25€ | 30€ | 35€ | |
Befahren eines Gehweges | 20€ | 25€ | 30€ | 35€ | |
Rechtsfahrgebot missachtet, Schutzstreifen nicht benutzt | 15€ | 20€ | 25€ | 30€ | |
Nebeneinander fahren | 20€ | 25€ | 30€ | ||
Missachten des Rotlichts | 45€ | 100€ | 120€ | ||
Missachten des Rotlichts, die Ampel war länger als eine Sekunde rot hier scheint es in der Praxis auch andere Erfahrungen zu geben |
100€ | 160€ | 180€ | 1 | |
Fahren gegen die Einbahnstraße | 20€ | 25€ | 30€ | 35€ | |
Fahren auf dem Fußweg | 15€ | 20€ | 25€ | 30€ | |
Befahren eines gesperrten Bereichs (Durchfahrt verboten) | 15€ | 20€ | 25€ | 30€ | |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350€ | ? | |||
Bremsen nicht vorschriftsmäßig, nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 10€ | ||||
Fahren ohne Klingel | 15€ | ||||
Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit | 20€ | 25€ | 30€ | ||
Fahrrad ohne vorgeschriebene seitliche Reflektoren | 10€ | ||||
beim Rennrad bis 11 kg keine Lampen dabei | 20€ | ||||
Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung | 25€ | ||||
Fahren, obwohl das Gehör durch Geräte beeinträchtigt war | 10€ | ||||
Beförderung einer über 7 Jahre alte Person auf einem einsitzigen Fahrrad | 5€ | ||||
Beförderung eines Kindes auf dem Fahrrad, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren | 5€ | ||||
Beförderung von mehr als zwei Kindern in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, mehr als zwei Kinder | 5€ | ||||
Abbiegen bei rotem Lichtzeichen mit Grünpfeil, Behinderung von Fußgängern/Radfahrern auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtung | 100€ | 150€ | 180€ |
(Zusammengestellt von Rund ums Rad. Gültig ab 1. Mai 2014. Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 10. Auflage 2014, und Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 23.04.2014).
Die oben markierten Spalten haben dabei folgende Bedeutung:
1) Bußgeld
2) mit Behinderung anderer
3) mit Gefährdung anderer
4) mit Unfall
5) Punkte in Flensburg
Fazit
Verkehrsregeln können ganz schön lästig sein. Trotzdem plädiere ich dafür, sich daran zu halten. Wenn sich nicht alle an die Regeln halten, funktioniert der Verkehrgenauso wenig, wie Gesellschaftsspiele, bei denen jeder eine eigene Regel erfindet.
Beim Schach gibt’s nun mal keinen Elfmeter! Und das ist gut so 😉
Ausblick
Im nächsten Artikel zum Verkehrsrecht werden wir prüfen, ob der alte Spruch „Keine Regel ohne Ausnahme“ auch für Verkehrsregeln gilt.
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